EuGH: Fahrtzeit zu wechselnden Einsatzorten kann Arbeitszeit sein

Urteile· Lesezeit ca. 4 Min.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zählt die Fahrt vom Treffpunkt zum Einsatzort unter Umständen zur Arbeitszeit. Was das für Handwerk, Bau und Service bedeutet.

Montagmorgen, 6:30 Uhr: Das Team trifft sich am Betriebshof, steigt in den Firmenwagen und fährt zur Baustelle. Ist das schon Arbeitszeit? Der Europäische Gerichtshof hat diese Frage mit Urteil vom 9. Oktober 2025 (Rechtssache C-110/24) für viele Fälle mit Ja beantwortet.

Die Entscheidung

Wer morgens an einem vom Arbeitgeber bestimmten Treffpunkt in ein Firmenfahrzeug steigt und von dort zu einem wechselnden Einsatzort gebracht wird, kann sich bereits während der Fahrt in Arbeitszeit befinden. Der Grund: Die Beschäftigten können über diese Zeit nicht frei verfügen, sie stehen bereits unter dem Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Zu unterscheiden ist der normale Arbeitsweg: Die Fahrt von zu Hause zu einem festen Arbeitsplatz bleibt Privatzeit.

Wer betroffen ist

Das Urteil betrifft vor allem Tätigkeiten mit wechselnden Einsatzorten, zum Beispiel:

Die Folgen für die Praxis

Warum das die Zeiterfassung verändert

Gerade im Handwerk wurden Fahrzeiten bislang oft pauschal oder gar nicht dokumentiert. Nach dem Urteil lohnt sich eine genaue Erfassung doppelt: Sie schützt vor Nachforderungen und Bußgeldern, und sie macht sichtbar, wie viel Zeit tatsächlich auf der Straße verbracht wird. Das ist eine wichtige Grundlage für die Nachkalkulation von Aufträgen.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Stand: 25. September 2026.

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