Automatischer Pausenabzug: Was das BAG-Urteil für Ihre Zeiterfassung bedeutet

Urteile· Lesezeit ca. 4 Min.

Das Bundesarbeitsgericht stellt klar, dass ein pauschaler Pausenabzug im System nicht belegt, dass Pausen tatsächlich genommen wurden. Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen.

Viele Zeiterfassungssysteme ziehen gesetzliche Pausen automatisch ab. Das ist bequem und verhindert, dass Pausen „vergessen“ werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az. 5 AZR 51/24) hat nun aber deutlich gemacht, wo die Grenzen dieser Automatik liegen.

Worum es geht

Das Arbeitszeitgesetz schreibt Ruhepausen vor: 30 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeit und 45 Minuten bei mehr als neun Stunden (§ 4 ArbZG). Ein System darf diese Zeiten grundsätzlich automatisch abziehen. Entscheidend ist aber, ob die Pause auch tatsächlich genommen wurde.

Nach der Entscheidung des BAG ersetzt ein pauschaler Systemabzug im Streitfall nicht den konkreten Vortrag des Arbeitgebers. Wer sich darauf beruft, dass Pausen genommen wurden, muss darlegen können, wann und an welchen Tagen das der Fall war. Wurde während der vermeintlichen Pause gearbeitet, ist diese Zeit zu vergüten.

Was das für Arbeitgeber bedeutet

Praxis-Tipp: Automatik und Nachweis kombinieren

Der beste Weg ist eine Kombination: Das System prüft die gesetzlichen Mindestpausen automatisch. Gleichzeitig können Mitarbeitende Pausen aktiv stempeln oder eine ausgefallene Pause über einen Korrekturantrag melden. So entsteht ein Nachweis, der im Streitfall trägt, und niemand arbeitet unbemerkt durch.

So unterstützt timeCard

In der timeCard Zeiterfassung lassen sich Pausenregeln je Arbeitszeitprofil hinterlegen. Pausen können am Terminal, in der App oder im Browser gebucht werden. Über das mehrstufige Antragswesen reichen Mitarbeitende Korrekturen ein, die Vorgesetzte mit wenigen Klicks genehmigen. Jede Buchung und jede Änderung bleibt nachvollziehbar: die Grundlage, um Pausen im Zweifel belegen zu können.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Stand: 25. September 2026.

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