Entgelttransparenz: Warum die EU-Richtlinie bei der Arbeitszeit anfängt

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt nachvollziehbare Vergütungsstrukturen. Warum Zeiterfassung, Schichtplanung und Lohn dafür zusammengehören.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970) soll gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit durchsetzen. Die EU-Frist zur Umsetzung endete im Juni 2026; mit dem deutschen Umsetzungsgesetz wird nach Einschätzung von Fachmedien wie Haufe im Laufe des Jahres 2027 gerechnet. Viele Unternehmen denken dabei zuerst an Gehaltsbänder und Stellenanzeigen. Die eigentliche Arbeit beginnt aber bei der Arbeitszeit.

Was auf Arbeitgeber zukommt

Zu den Kernpunkten der Richtlinie gehören unter anderem:

Warum die Arbeitszeit der Schlüssel ist

Das tatsächliche Einkommen hängt oft nicht nur vom Grundgehalt ab. Nachtschichten, Wochenend- und Feiertagsarbeit, Überstunden und Zulagen können das Monatsentgelt erheblich verändern. Zwei Beschäftigte mit identischem Stundenlohn verdienen am Monatsende womöglich sehr unterschiedlich, und zwar allein aufgrund ihrer Einsatzplanung.

Wer Entgeltunterschiede erklären will, braucht deshalb belastbare Daten darüber, wer wann wie lange gearbeitet hat und welche Zuschläge daraus entstanden sind. Arbeitszeit, Einsatzplanung und Entgelt sollten nicht getrennt betrachtet werden.

Integrierte Daten statt Insellösungen

Transparenz entsteht, wenn Zeiterfassung, Schichtplanung und Lohnabrechnung auf denselben Daten beruhen. Dann lassen sich realistische Verdienstszenarien darstellen, etwa für Stellenausschreibungen mit Schichtzulagen, und Unterschiede sachlich begründen.

So unterstützt timeCard

In timeCard werden Zuschläge über Kalkulationsvorlagen automatisch aus den gebuchten Zeiten berechnet: für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit ebenso wie für Überstunden. Mit dem Modul timeCard Lohn fließen diese Werte strukturiert in DATEV Lohn und Gehalt oder LODAS. So entsteht eine durchgängige, nachvollziehbare Datenbasis von der Stempelung bis zur Abrechnung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Stand: 25. September 2026.

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